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Marburg, Universitätsstraße / (Hessen) - Luftschadstoffe Messwerte 06.05.2024

 06.05.2024 
Bundesland
Ort/Gebiet
Datum
Massnahme
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 01:00:00 712
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 02:00:00 711
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 03:00:00 78
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 04:00:00 88
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 05:00:00 913
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 06:00:00 918
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 07:00:00 1124
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 08:00:00 1021
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 09:00:00 915
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 10:00:00 820
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 11:00:00 1833
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 12:00:00 2015
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 13:00:00 712
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 14:00:00 612
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 15:00:00 520
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 16:00:00 522
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 17:00:00 516
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 18:00:00 618
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 19:00:00 720
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 20:00:00 522
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 21:00:00 612
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 22:00:00 814
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 23:00:00 710
Marburg, Universitätsstraße 06.05.2024 24:00:00 86
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Datengrundlage
Feinstaub (µg/m³): Tagesmittelwerte
Kohlenmonoxid (mg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Ozon (µg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Schwefeldioxid (µg/m³): Tagesmittelwete
Stickstoffdioxid (µg/m³): Ein-Stunden-Mittelwerte


Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.


Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das sogar durch Betondecken und Wände dringt. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Grillkohle). Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kraftfahrzeugverkehr.

Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) nicht überschreiten.

Kohlenmonoxid beeinträchtigt als Luftschadstoff die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren, da das Gas sich an das Hämoglobin im Blut bindet. CO ist ein starkes Atemgift und kann zudem Auswirkungen auf das Zentralnervensystem haben.

Ozon

Ozon (O3) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NOx) sind an diesen Reaktionen beteiligt.

Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest. Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, bezeichnet die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht.

Seit 1990 hat die Zahl der Tage mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen. Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht.

Stickstoffoxid

Stickstoffoxid ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, die aus den Atomen Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) aufgebaut sind. Vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt.

Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m³ NOx als Jahresmittelwert verwendet.

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchienverengung einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen sogar noch verstärkt werden kann.

Quelle: UBA

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